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Neuer Höchstwert bei Vermögensübertragungen


Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war.

Vermögensübertragungen durch Schenkungen nahmen dabei deutlich stärker zu als Übertragungen durch Erbschaften. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.

Übertragenes Betriebsvermögen steigt deutlich

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+ 81,3 Prozent). Des Weiteren wurden 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.

Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 17.07.2024