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Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige


Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona und nicht schon vorher aufgetreten sind.

Download:

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen

(BMWi / STB Web)

Artikel vom: 23.03.2020