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Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu Auslandstöchtern


Der BFH hat eine Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften durch inländische Gesellschafter getroffen. Konkret ging es um gewinnmindernde Ausbuchungen.

Wird die gewinnmindernde Ausbuchung eines unbesicherten Konzerndarlehens neutralisiert, ist diese Einkünftekorrektur entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht nach OECD-MustAbk gesperrt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27. Februar 2019 (Az. I R 73/16) entschieden.

In verhandelten Fall hatte eine deutsche GmbH für eine belgische Tochtergesellschaft ein nicht besichertes Verrechnungskonto geführt. Nachdem die belgische Tochtergesellschaft in wirtschaftliche Schieflage geraten war, verzichtete die GmbH auf ihre Forderung aus dem Verrechnungskonto und buchte diese in ihrer Bilanz gewinnmindernd aus. Das Finanzamt neutralisierte diese Gewinnminderung jedoch.

Neutralisation der gewinnmindernden Ausbuchung zuvor ausgeschlossen

Auch der BFH ging bislang für Sachverhalte, die einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen davon aus, dass sich das OECD-MustAbk auf Preisberichtigungen beschränke, wohingegen die Neutralisation der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder eine Teilwertabschreibung ausgeschlossen seien.

Diese Rechtsprechung änderte das Gericht nun: Zwar könne in der Revisionsinstanz nicht mehr geklärt werden, ob es sich wirklich um ein steuerrechtlich anzuerkennendes Darlehen oder um Eigenkapital der belgischen Tochtergesellschaft gehandelt habe. Dies könne jedoch dahinstehen, da die gewinnmindernde Ausbuchung durch die deutsche GmbH jedenfalls zu korrigieren sei.

Das Gericht kündigte außerdem an, die neuen Grundsätze demnächst weiter konkretisieren zu wollen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 22.05.2019