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Änderungen in Steuergesetzen beschlossen: E-Book, E-Dienstfahrzeuge und Share Deals


Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen und E-Books eingeführt.

In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben, der Rat der EU hatte Ende des vergangenen Jahres jedoch den Weg für die Angleichung frei gemacht.

E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver

Außerdem weitet die Bundesregierung die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Unter anderem sind die folgenden Regelungen vorgesehen, um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen.

Jobticket und Dienstrad: Steuerfrei nutzbar

Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades:

Share Deals werden eingedämmt

Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Denn bislang nutzen einige von ihnen ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Die sogenannten Share Deals bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem: Häufig übernehmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen.

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Diese Art der Steuergestaltung führt – vor allem bei hochpreisigen Immobilien – zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes hat sie nun auf den Weg gebracht.

Neu ist vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent. Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

(Bundesregierung / STB Web)

Artikel vom: 02.08.2019