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Steuerrecht und Sozialversicherung: Firmen sollen von Bürokratie entlastet werden


Die Bundesregierung will die Entbürokratisierung weiter vorantreiben und besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant.

Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem sollen die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt werden. Die Berechnung von Sozialbeiträgen soll vereinfacht werden. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

Unterschiedliche Auffassungen zur Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab, weil diese oft Bestandteil der Rechnungen seien und bei Bargeschäften oft der einzige Anhaltspunkt bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung seien. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Auffassung.

Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

(hib / STB Web)

Artikel vom: 17.10.2016